Beteiligungen

 

Beteiligungen oder geschlossene Fonds gehören für Privatanleger neben den Wertpapieranlagen zu den interessantesten unternehmerischen Anlagemöglichkeiten.

Im Unterschied zu den offenen Fonds beteiligt sich der Anleger in der Regel an genau festgelegten Wirtschaftsgütern, beispielsweise einer oder mehreren Immobilien oder Schiffen. Ist ausreichend Eigenkapital eingesammelt, dann wird der Fonds geschlossen.

Aus Haftungsgründen haben die meisten Beteiligungen inzwischen die Rechtsform einer KG (Kommanditgesellschaft) und der Anleger wird Kommanditist mit Haftungsbeschränkung auf seine Einlage. Selten sind Beteiligungsangebote in Form einer GbR oder OHG. Wenn eine dieser Rechtsformen gewählt wird, dann sollte aus Risikoerwägungen ein reiner Eigenkapitalfonds (also keine Fremdfinanzierungsanteile) gewählt werden.

Empfehlenswert ist meist die Rechtsform der KG.

Der Vorteil der Beteiligung zum Beispiel im Vergleich zu offenen Fonds ist, dass der Anleger genau weiß, in welches Wirtschaftsgut er investiert und er Einfluss auf die Entscheidungen “seiner” Gesellschaft hat. Die Höhe der Ausschüttungen oder die Auflösung der Gesellschaft bestimmen beispielsweise die Gesellschafter direkt in der meist einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung.

Der Nachteil der Beteiligung ist die lange Kapitalbindung. Anders als bei offenen Fonds kann der Anleger nicht problemlos seine Anteile jederzeit zurückgeben, also wieder zu Geld machen.

Besonders bei Schiffsfonds und mit Einschränkungen bei Immobilienfonds hat sich aber inzwischen ein Zweitmarkt etabliert.

Sollten Sie über Beteiligungen verfügen, die Sie verkaufen wollen, können Sie sich mit mir in Verbindung setzen. In Zusammenarbeit mit einem versierten Makler werden wir einen möglichst guten Preis für Ihre Beteiligung aushandeln.Sie können beim Zweitmarkt auch als Käufer auftreten, allerdings sollte die Anlagesumme dann mindestens 100.000 € betragen, um gute Preise zu erzielen. Telefon +49 (0)7661 98 96 00 oder per Email an finanzplanung@engesser-online.de

Beteiligungen gibt es in der Form von Publikumsfonds und als Private Placements.

Bei Publikumsfonds können sich Anleger schon mit relativ kleinen Anlagesummen, oft ab 10.000 €, beteiligen. Es besteht inzwischen Prospektpflicht und der Prospekt muss formal (nicht inhaltlich) vom Bundeaufsichtsamt (BAfIN) genehmigt sein. Im Prospekt müssen unter anderem ausführliche Risikohinweise, eine klare Darstellung des Geschäftszwecks, Beispielrechnungen mit unterschiedlichen Szenarien und alle Verträge abgedruckt sein.

Lesen Sie sich immer unbedingt die Risikohinweise durch und prüfen Sie, welche Maßnahmen die Gesellschaft ergreifen wird, um die Risiken zu verringern. Viele Anleger erschrecken, wenn Sie die Risikohinweise lesen, vergessen aber, dass es keine Anlageform ohne Risiko gibt. Auch bei Aktiengesellschaften kann es zu Insolvenz mit Totalverlust kommen, auch bei Termingeldanlagen kann bei Insolvenz der Bank der Totalverlust eintreten. Allerdings weist dort kein Prospekt auf diese Risiken hin.

Und so wie es beim Termingeld über den Einlagensicherungsfonds möglich ist, das Risiko zu verringern, so können auch bei Beteiligungen durch entsprechende Maßnahmen Risiken verringert werden.

Beteiligungen in der Form eines Publikumsfonds haben im Unterschied zu vielen anderen Anlagen den Vorteil, dass der Anleger sich vor der Anlageentscheidung ausführlich über alle relevanten Fakten informieren kann. Sie sollten dies auch tun und bei Unklarheiten Ihren Berater mit Fragen löchern! Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Telefon +49 (0)7661 98 96 00 oder per Email an finanzplanung@engesser-online.de

 

Neben den Publikumsfonds gibt es noch die Private Placements: dort kann ein kleiner Kreis von Anlegern (maximal 99 pro Fonds) sich gezielt mit einer größeren Summe (mindestens 250.000 €) an einem Investitionsobjekt betteiligen, ohne die strengen formalen Vorschriften des Publikumsfonds berücksichtigen zu müssen. Trotzdem wird auch bei einem guten Private Placement nicht auf Risikohinweise, Musterberechnungen mit Szenarien usw. verzichtet.

Der Vorteil des Private Placements liegt in der sehr schlanken Kostenstruktur. Außerdem erlaubt der sehr kleine Kreis der Anleger sehr schnelle Entscheidungen.

Wegen unseren sehr guten Beziehungen zu verschiedenen Reedern und Werften können wir immer wieder besonders im Schiffsbereich Private Placements auflegen. Denkbar sind entsprechende Angebote auch im Immobilienbereich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei mir. Wenn ausreichend Interessenten vorhanden sind und wir ein entsprechend gutes Schiff in Aussicht haben, setzen wir ein Private Placement gerne für Sie um. In der Regel können wir dies ein- bis zweimal im Jahr durchführen.

 

Der Schwerpunkt der geschlossenen Fonds liegt bei den Schiffsfonds und bei den nationalen und internationalen Immobilienfonds. Daneben gibt es derzeit Energiefonds (Windkraft, Solar, Geothermie, Biomasse), Umweltfonds (überwiegend derzeit Waldfonds), Private Equity-Fonds, Fonds für gebrauchte Lebensversicherungen (englische, australische oder deutsche Kapitallebensversicherungen, amerikanische Risikolebensversicherungen), Flugzeugfonds, Infrastrukturfonds, Logistikfonds, Vermögensstrukturfonds (Dachfonds mit mehreren Anlagezielen wie Schiffe und Immobilien und Private Equity) und einige sehr spezielle Exoten (z.B. Weinfonds, Prozesskostenfonds). Hierauf gehe ich unter Sonstige ein.

Wichtig: früher wurden Beteiligungen überwiegend aus steuerlichen Gründen genutzt. Dies hat sich glücklicherweise in den letzten Jahren gewandelt. Heute sind Beteiligungen meist wirtschaftlich sinnvolle Investments. Allerdings rechnen sich viele bei genauer Prüfung für die Anleger kaum. Deshalb sollte immer ein erfahrener, kompetenter und unabhängiger Berater vor der Anlageentscheidung hinzu gezogen werden.

Ich empfehle nur geprüfte Beteiligungen. Ich kann Ihnen zwar grundsätzlich jede Beteiligung beschaffen, sollten Sie sich aber für eine Beteiligung entscheiden, die ich nach Prüfung nicht empfehle, so tun Sie dies auf eigenes Risiko, was Sie mir dann auch schriftlich bestätigen müssen.

Beteiligungen sind “waffenscheinpflichtige Kapitalanlagen”, da dort immer die Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals, machmal sogar weitere Kapitalverluste entstehen können. So attraktiv eine gute Beteiligung sein kann, Laien fehlt in der Regel die Kompetenz, die Erfahrung und die Zeit, die wirklich guten Angebote auf dem Markt zu erkennen. Wenden Sie sich deshalb im eigenen Interessen immer an kompetente Berater!

Ich freue mich auf Ihre Anfrage per Telefon +49 (0)7661 98 96 00 oder
per Email an
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